Vorgehen bei Konflikten

Beschwerden

Unstimmigkeiten im Bereich des allgemeinen Schulgeschehens sind in erster Instanz mit der Lehrperson zu besprechen. Beschwerden gegen Verfügungen der Lehrperson sind bei der Schulleitung einzureichen. Gegen Verfügungen der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt beim Schulrat Beschwerde erhoben werden.

Konfliktablauf