Hausordnung
Die Hausordnung soll einen geregelten Kindergartenbetrieb /
Schulbetrieb sicherstellen und den Kindergartenkindern sowie den
Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen sowie den nicht
unterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Umgang miteinander
erleichtern. Sie gilt für den Kindergarten, die Primarschulhäuser sowie
das gesamte Areal.
Zutritt zum Kindergarten
Die Kinder dürfen den Kindergarten nicht vor Unterrichtsbeginn am
Morgen um 8.00 Uhr und am Nachmittag um 13.45 Uhr betreten. Die Kinder
halten sich an den für sie geltenden Stundenplan und erscheinen
pünktlich.
Zutritt zu den Primarschulhäusern
Die Kinder dürfen die Primarschulhäuser am Morgen ab 7.50 Uhr und am
Nachmittag ab 13.40 Uhr betreten. Sie erscheinen pünktlich zum
Unterricht.
Verhaltensregeln
- Während der Schulzeiten darf das Kindergarten- resp. Schulgelände nicht verlassen werden.
- Das Tragen von Hausschuhen ist im Kindergarten sowie in der
Primarschule obligatorisch. Die Hausschuhe dürfen nicht im Freien
getragen werden.
- Elektronische Geräte (inkl. Zubehör wie z. Bsp. Kopfhörer) sind in
allen Schulgebäuden ausgeschaltet und nicht sichtbar. Ausnahmen für die
Benutzung im
- Unterricht regeln die Lehrpersonen. Nicht ausgeschaltete
oder sichtbare Geräte werden eingezogen und nach Schulschluss des
jeweiligen Halbtages durch
- die Lehrperson wieder ausgehändigt.
- Die Toiletten sind sauber zu verlassen. Nach dem Benützen muss
gespült werden. Es wird im Sitzen gepinkelt. Die Toilette ist kein
Spielplatz.
- In den Gebäuden werden keine Bälle oder andere Gegenstände herumgeworfen.
- Auf den Treppengeländern darf nicht geturnt werden.
- Regenschirme sind in den dafür vorgesehenen Ständern bei den Eingängen zu deponieren.
- Hauswände dürfen nicht beschmutzt oder beschädigt werden.
- Abfall gehört in den Abfalleimer, PET-Flaschen in den dafür vorgesehenen Behälter.
- Die Aussenspielanlagen und -geräte dürfen nicht beschädigt werden.
- Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind auf dem gesamten
Kindergarten- und Schulareal verboten. Rücksichtslosigkeit und
Grobheiten werden nicht geduldet.
Schulareal
- Ab der 5. Klasse dürfen Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad zur
Schule kommen. Die Fahrräder werden an dem für sie bestimmten Ort
abgestellt. Es sind keine Trottis, Skateboards, Inline-Skates oder
andere Fortbewegungsmittel erlaubt.
- Während der Unterrichtszeit sowie der Pausen gilt auf dem gesamten Kindergarten- und Schulareal ein Fahrverbot.
- Während der unterrichtsfreien Zeit gilt für das gesamte Kindergarten- sowie Schulareal die Benützungsordnung des Gemeinderates.
Pausen
- Während der grossen Pause halten sich alle Kinder grundsätzlich auf
den geteerten Pausenplätzen, dem Sportplatz und den Spielplätzen auf.
- Ballspiele sind nur auf dem roten Platz und auf den Rasenanlagen gestattet.
- Schneeballwerfen ist nur auf dem roten Platz erlaubt. Schneebälle
müssen weich und sauber sein. Auf keinen Fall dürfen Gebäude beworfen
werden.
- In allen 10-Uhr-Pausen führen zwei Lehrkräfte Pausenaufsicht.
- Die Anweisungen der Pausenaufsicht müssen befolgt werden.
- Nach der Pause begeben sich alle Kinder unverzüglich an ihre Arbeitsplätze.
Verletzung der Hausordnung
- Bei Verletzung der Hausordnung werden zweck- und altersgerechte Strafen verhängt.
- Bei schweren Verstössen werden die Erziehungsberechtigten informiert.