Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Schulweg vollumfänglich im
Verantwortungsbereich der Eltern liegt. Es wäre wünschenswert, wenn
möglichst viele Kinder den Schulweg selbst erleben dürfen und nicht mit
dem Elterntaxi zur Schule gebracht werden. Der Schulweg dient der
Bewegung und somit auch der Gesundheit und er ermöglicht, soziale
Konakte zu pflegen.
Ab der 5. Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler mit dem Fahrrad
zur Schule kommen. Es sind keine Trottis, Skateboards oder Inline-Skates
erlaubt.
Es stehen keine gedeckten Fahrrad-Unterstände zur Verfügung.
Für Unfälle auf dem Schulweg, Beschädigungen oder Diebstahl haften die Eltern resp. die private Unfall-/Haftpflichtversicherung.
Die Fahrräder dürfen während der Pausen nicht benutzt werden.
Machen Sie Ihr Kind mit dem Schulweg bekannt. Bereits vor Schulbeginn
sollten Sie ihn mehrmals mit Ihrem Kind ablaufen. Erklären Sie dem Kind
unterwegs, wie man sich im Strassenverkehr verhält und erläutern Sie
ihm die wichtigsten Verkehrsregeln. So kann sich Ihr Kind an den
Schulweg gewöhnen und wird ihn später selbständig gehen können. Lassen
Sie sich auch einmal von Ihrem Kind führen, sobald Sie der Meinung sind,
dass es genügend Sicherheit erlangt hat.
Achten Sie darauf, nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg zu wählen.
Seien Sie ein gutes Vorbild: Gehen Sie nicht zwischen parkierten
Autos auf die Strasse und überqueren Sie die Strasse immer beim
Zebrastreifen, auch wenn dies mit einem kleinen Umweg verbunden ist.
Planen Sie ausreichend Zeit für den Schulweg ein.
Sicherheit durch Sichtbarkeit!
Helle und bunte Kleidung,
Sicherheitsdreiecke, gelbe oder rote Mützen sowie reflektierende
Schulranzen sehen "cool" aus und helfen den Verkehrsteilnehmern, die
Kinder wahrzunehmen.
Unfall:
Seit der Inkraftsetzung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am
1.1.96 sind alle Kinder durch die Eltern bei einer Krankenkasse oder
privaten Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Diese Versicherung
schliesst auch alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Kindergarten und
Volksschule ein. Diese deckt jedoch die Risiken Invalidität und Tod
nicht ab. Ob und in welchem Umfang eine Zusatzversicherung abgeschlossen
werden soll, liegt im Ermessen der Eltern.
Hat ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall, müssen Sie dies ihrer privaten Krankenversicherung melden.
Haftpflicht:
Die Eltern haften für Sachschäden in der Schule oder auf dem
Schulhausareal, die von den Kindern verursacht werden. Dazu gehört auch
die Beschädigung von Schulmaterial und Schulmobiliar.