Spezielle Förderung

GRUNDHALTUNG
Wir betrachten und nutzen die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler als Chance für das Lehren und Lernen. Die Verschiedenheit der Kinder bezüglich Lernstil, Lerntempo, Interesse, Sozialverhalten und emotionaler Reife beeinflusst unseren Unterricht.  

ANGEBOT DER SPEZIELLEN FÖRDERUNG IM KINDERGARTEN UND IN DER PRIMARSCHULE

Im Kindergarten und in der Primarschule Itingen werden aufgrund von Lehrpersonen-Beobachtungen und/oder einer beratenden Fachstelle (SPD oder KJP) verschiedene Förderprogramme angeboten.
Es sind dies:                        

SPEZIELLE FÖRDERUNG IM KINDERGARTEN

Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird im Kindergarten angeboten. Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erwerben in diesem Förderunterricht die nötigen Sprachkenntnisse, die ihnen die Integration in den Schulalltag ermöglichen. Der DaZ-Unterricht findet parallel zum regulären Unterricht in kleinen Gruppen statt.  

Heilpädagogik 
Dieses Angebot richtet sich hauptsächlich an Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Die Heilpädagogin berät die Kindergartenlehrperson und die Erziehungsberechtigten. Sie ergänzt und unterstützt die Arbeit der Kindergartenlehrperson.

Im ersten Kindergartenjahr führt die Heilpädagogin eine Grunderfassung durch. Bei nachgewiesenem Förderbedarf und dem vorliegenden Einverständnis der Erziehungsberechtigten übernimmt die Heilpädagogin für die ihr zugewiesenen Kinder die fachliche Verantwortung.

Im zweiten Kindergartenjahr findet die heilpädagogische Förderung statt. Die Förderung findet während der Kindergartenzeit in Kleingruppen statt. Sie beträgt in der Regel eine Wochenstunde.  

Integrative Schulungsform (ISF) durch Sozialpädagogik
Kindergartenkinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf können auch integrativ gefördert werden. Eine Sozialpädagogin begleitet und unterstützt sie im Umfeld des Kindergartens. In enger Zusammenarbeit mit den Kindergartenlehrpersonen und den Eltern fördert die Sozialpädagogin das soziale Verhalten und die soziale Interaktion der betreffenden Kinder.   Übergang Kindergarten-Primarschule Im zweiten Kindergartenjahr wird der Übergang des Kindes thematisiert. Die Kindergartenlehrperson und die Heilpädagogin zeigen im Gespräch mit den Eltern den bestmöglichen Übergang in die Primarschule auf. Dabei kann die Heilpädagogin ihre Empfehlung auf Einschulungstests abstützen und/oder eine Beratung bei einer beratenden Fachstelle (SPD oder KJP) beiziehen.

Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
   a)  Übergang als Regelschulkind
   b)  Übergang als Schulkind mit erhöhtem Förderbedarf (ISF/ISF mit ILZ)

SPEZIELLE FÖRDERUNG IN DER PRIMARSCHULE

Integrative Schulungsform durch Heilpädagogik
Schulkinder mit erhöhtem Förderbedarf werden in der 1. Klasse von der Heilpädagogin und der Klassenlehrperson in enger Zusammenarbeit gefördert. Im Laufe des Schuljahres werden die Erziehungsverantwortlichen von den Lehrpersonen zu einem Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch können bereits individuelle Förderziele vereinbart. Wenn immer möglich werden die Kinder nach den Regelschullernzielen gefördert.

Ist ein Kind dem Lerntempo der Regelklasse deutlich nicht gewachsen, so fördert die Heilpädagogin in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson das Kind nach individuellen Lernzielen. Bei diesen Kindern ist die Heilpädagogin für die weitere schulische Förderplanung zuständig. Selbstverständlich werden die Eltern darüber informiert. Die schulische Unterstützung gibt die Heilpädagogin entweder im Klassenverband, im Einzelunterricht oder in einer Kleingruppe.

Wenn das Team Klassenlehrperson-Heilpädagogin für die 2. Klasse eine weiterführende integrative Schulungsform mit angepassten Lernzielen empfiehlt (ISF mit ILZ), wird dies den Eltern rechtzeitig kommuniziert. Zur weiteren Abklärung wird eine beratende Fachstelle (SPD oder KJP) beigezogen (Anmeldefrist bis anfangs April).

Auch in den folgenden Klassen werden die Schulkinder mit erhöhtem Förderbedarf von der Heilpädagogin in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson gefördert. Jeweils im Herbst finden die Fördergespräche mit den Eltern, dem Kind und der Heilpädagogin statt. In diesen Gesprächen werden die Fortschiritte reflektiert und neue Förderziele vereinbart. 

Integrative Schulungsform (ISF) durch Sozialpädagogik
Schulkinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf können auch integrativ gefördert werden. Eine Sozialpädagogin begleitet und unterstützt sie im schulischen Umfeld. In enger Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen und den Eltern fördert die Sozialpädagogin das soziale Verhalten und die soziale Interaktion der betreffenden Kinder.  

Die Heilpädagogik und die Integrative Schulungsform (ISF) sind der Schulleitung unterstellt. Die Schulleitung bewilligt die Anträge des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP).    

Möglichkeiten in der weiteren Schullaufbahn
Für Schulkinder, die mit erhöhtem Förderbedarf in die 1. Klasse kommen, ergeben sich in der weiteren Schullaufbahn folgende Möglichkeiten:

Deutsch als Zweitsprache
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird auch in der Primarschule angeboten. Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, erwerben in diesem Förderunterricht die nötigen Sprachkenntnisse, die ihnen die Integration in den Schulalltag ermöglichen.
Der DaZ-Unterricht findet parallel zum regulären Unterricht in kleinen Gruppen statt.  

Förderunterricht (FU) in Sprache und Mathematik
Regelschulkinder mit Lernproblemen und Teilleistungsschwächen im sprachlichen oder mathematischen Bereich werden im Förderunterricht unterstützt.

Es werden keine fixen Gruppen gebildet. Je nach Bedürfnissen der Kinder und Klassensituation findet der Förderunterricht integriert im Klassenverband oder in Kleingruppen von 2 bis 4 Kindern statt. Das Ziel ist, dass die Kinder die Lernziele der Regelschule erreichen.

Die Schulleitung entscheidet – in Absprache mit den Lehrpersonen – über den Umfang der gesprochenen Lektionen pro Klasse. In besonderen Fällen kann die Schulleitung auf Empfehlung einer beratenden Fachstelle (SPD oder KJP) Einzelförderung bewilligen.  

Förderung besonderer kognitiver Leistungsfähigkeit
Für Regelschulkinder mit besonderen kognitiven Fähigkeiten können von der Schulleitung zusätzliche Lektionen bewilligt werden. Dafür braucht es eine entsprechende Empfehlung des SPD (Anmeldefrist im Einverständnis der Eltern bis anfangs April).  

Freistellung zur Förderung besonderer musischer oder sportlicher Leistungsfähigkeit
Für Regelschulkinder mit bestätigter, besonderer Leistungsfähigkeit können von der Schulleitung besondere Formen des Schulbesuchs bewilligt werden.